Brandenburg – Gericht verweigert Schadenersatz nach Verletzung durch Silvester-Rakete: Der Zwischenfall hatte sich zum Jahreswechsel vor drei Jahren in Brandenburg ereignet.
Der Kläger leidet nach eigenen Angaben seither an einer Hörminderung. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder steht ihm aber kein Schadenersatz zu, da der Feuerwerkskörper der Gebrauchsanweisung gemäß gezündet worden sei. – BR
