Leipzig: Das Urteil zum Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Angeklagten mit der Begründung, der Richterspruch vom Mai vergangenen Jahres enthalte keine Rechtsfehler.
Das Landgericht Dresden hatte gegen fünf Männer, die aus dem Clanmilieu stammen, Haftstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten verhängt. Vor Gericht war ausgehandelt worden, dass die Angeklagten die Taten einräumen und einen Großteil der Beute zurückgeben, dafür fiel die Bestrafung geringer aus. Der Einbruch in das Grüne Gewölbe im November 2019 gilt als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle in Deutschland. Damals wurden historische Schmuckstücke im Wert von knapp 117 Millionen Euro erbeutet. – BR