Urteile gegen AfD-Politiker Höcke wegen Nazi-Parole sind rechtkräftig:
Höcke hatte in Reden die SA-Parole „Alles für Deutschland“ verwendet und war deswegen zweimal vom Landgericht Halle verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat diese Urteile bestätigt. Höcke habe sich nicht als Abgeordneter geäußert und sei deshalb nicht vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt. – BR
