Washington – Die Ermittlungsakten im Fall des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein sollen nach dem Willen des US-Parlaments veröffentlicht werden.
Nach dem Repräsentantenhaus hat der Senat zugestimmt und das Gesetz dafür an das Weiße Haus weitergeleitet – denn Präsident Trump muss es noch unterschreiben. Trump hatte sich lange gegen eine Veröffentlichung gewehrt, aber am Wochenende seine Meinung geändert. Epstein hatte einen Missbrauchsring betrieben. Die große Frage ist, ob auch Trump in den Akten vorkommt. – BR