EICHSTÄTT – In der Samstagnacht (18.04.2026) ging gegen 23:40 Uhr die telefonische Mitteilung über einen stark alkoholisierten Mann ein, welcher vor einer Bar in der Luitpoldstraße liegen soll.
Bei einer anschließenden Kontrolle des Mannes konnte ein mitgeführter, verbotener Schlagring aufgefunden werden. Bei einem Schlagring handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Schlagwaffe des 26 jährigen aus Eichstätt wurde sichergestellt. Der Täter muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. – Polizeiinspektion Eichstätt
