Dresden: Die Mahngebühren, die der Online-Händler Zalando bei nicht fristgerechter Zahlung erhebt, halten Verbraucherschützer für unzulässig.
Laut der Verbraucherzentrale Sachsen werden Kunden mit der zweiten Mahnung per Mail aufgefordert, Gebühren in Höhe von 5 Euro 30 zu zahlen. Doch zum einen gebe es keine entsprechenden Regelungen in den Allgemeine Geschäftsbedingungen von Zalando. Zum anderen dürften laut Rechtsprechung nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden. Diese seien bei Email-Mahnungen gering. – BR