Karlsruhe: Die Finanzierung der Strompreisbremse ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und die Beschwerden abgewiesen von 22 Betreibern, die ihren Strom aus Photovoltaik, Windkraft und Biomasse gewinnen.
Sie hatten dagegen geklagt, dass zur Finanzierung der Strompreisbremse auch ein Teil ihrer Gewinne abgeschöpft wurde. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Ausnahmesituation nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Aus ihrer Sicht hat die Umverteilung der erzielten Gewinne einen angemessenen Ausgleich zwischen den begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Stromverbrauchern hergestellt. Um die Bürger zu entlasten, hatte die Bundesregierung den Strompreis für private Haushalte zeitweise gedeckelt. – BR