Karlsruhe stärkt Selbstbestimmungsrechte kirchlicher Arbeitgeber: Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sind religiöse Arbeitgeber bei der Auswahl von Bewerbern frei in ihrer Entscheidung.
Die Karlsruher Richter gaben damit einer Verfassungsbeschwerde der evangelischen Diakonie statt, die sich gegen eine konfessionslose Bewerberin entschieden hatte. – BR