Mi. Apr 24th, 2024

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von alleinstehenden Asylbewerbern gestärkt, die in Sammelunterkünften leben.
Die Richter entschieden, dass die geltende Kürzung ihrer Sozialleistungen verfassungswidrig ist. Die entsprechende Norm im Asylbewerberleistungsgesetz verstoße gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Es sei nicht erkennbar, dass in Sammelunterkünften tatsächlich Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften erzielt würden oder werden könnten, heißt es in dem Karlsruher Beschluss. Alleinstehende, die in Sammelunterkünften leben, erhalten seit September 2019 zehn Prozent weniger Sozialleistungen als etwa Leistungsberechtigte, die allein in einer Wohnung leben. – BR

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