Karlsruhe: In der Maskenaffäre ist die Unternehmerin Andrea Tandler mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Untersuchungshaft gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm ihre Klage nach eigenen Angaben nicht an, weil diese nicht ausreichend begründet war. Auch eine Verfassungsbeschwerde ihres Geschäftspartners wurde zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden im Zusammenhang mit Maskengeschäften zu Beginn der Coronapandemie Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang vor. Laut Anklage geht es um eine Gesamthöhe von rund 23,5 Millionen Euro. Tandler soll dem Münchner Finanzamt unter anderem hohe Provisionen verschwiegen haben. Seit Januar sitzt die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Tandler in Untersuchungshaft. Nach Auffassung der zuständigen Richter besteht Fluchtgefahr. – BR