München: In Bayern bleiben die seit Monatsbeginn verschärften Corona-Regeln unverändert in Kraft.
Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Gleichzeitig lehnten die Richter Eilanträge gegen die 2G- und 2G-Plus-Regel sowie das Verbot von Weihnachtsmärkten ab. Es sei nicht zu erkennen, dass das bayerische Gesundheitsministerium mit den Verschärfungen seine Spielräume überschritten hat, hieß es. Der Kläger hatte unter anderem beanstandet, dass die Ungleichbehandlung von Geimpften und Nichtgeimpften verfassungswidrig sei. Dieser Position folgten die Richter nicht. Viel mehr zeigten wissenschaftliche Erkenntnisse, dass das Risiko einer Übertragung des Coronavirus für Geimpfte im Vergleich zu Ungeimpften deutlich vermindert sei. – BR