Fr. Apr 19th, 2024

München: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich heute mit dem Polizeiaufgabengesetz.
Grund ist eine Popularklage, die der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern eingereicht haben. Sie sind der Ansicht, dass mehrere Regelungen verfassungswidrig sind. Als Beispiele nennen sie den Präventivgewahrsam, der zuletzt auch öfter gegen Klimaaktivisten verhängt wurde. Kritisiert wird auch der Begriff der „drohenden Gefahr“ – er reicht für einige Polizeimaßnahmen aus. Das Gesetz ist seit Jahren umstritten. Weitere Klagen dagegen sind anhängig. – BR

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