Fr.. Jan. 16th, 2026

Karlsruhe setzt Trojaner-Einsatz Grenzen – Nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Ermittler sogenannte Staats-Trojaner nur zur Aufklärung gravierender Straftaten einsetzen.

Nicht darunter fallen Straftaten, für die eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorgesehen ist. In solchen Fällen wertet Karlsruhe die heimliche Durchsuchung gespeicherter Daten auf Handys und Computern als unverhältnismäßig. – BR

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