Köln: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen. Eine entsprechende Klage der AfD gegen die Einstufung werde abgewiesen.
Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, erklärte das Gericht nach fast zehnstündiger Verhandlung. Die Einstufung als Verdachtsfall bedeutet, dass geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden können. – BR