Frankfurt am Main – In Hessen darf der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und sie beobachten.
Das hat das Verwaltungsgericht in Wiesbaden entschieden und Klagen der AfD größtenteils abgewiesen. Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen des Landesverbands, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, hieß es. – BR
