Bei Sachbeschädigungen und Gefährdungen hört Brauchtum aufRain – Die Stadt Rain appelliert eindringlich an alle Mitbürger, insbesondere an die Jugend:
Jegliche Beschädigung von fremdem Eigentum oder öffentlichen Einrichtungen ist zu unterlassen. Als Beschädigung zählt auch das Besprühen mit Farbe oder chemischen Mitteln wie Rasierschaum oder Haarspray, da dadurch erhebliche Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen oder Verkehrsschildern verursacht werden.
Ebenso ist darauf zu achten, dass keine Verkehrsgefährdungen, z.B. durch herausgenommene Gullydeckel entstehen. Wer Beschädigungen verursacht, ist zum Schadensersatz verpflichtet, Gefährdungen werden strafrechtlich verfolgt. Wir bitten auch die Eltern, Ihre Kinder eindringlich darauf hinzuweisen. – Quirin Neher, Stadt Rain