Mi. Dez 4th, 2024

Sekundenschlaf führt zu VerkehrsunfallKipfenberg/Lkr. Eichstätt – Übermüdung am Steuer war die Ursache für einen Verkehrsunfall am Montagnachmittag auf der A9, bei dem ein Autofahrer schwer und seine Beifahrerin leicht verletzt wurden.

Der 74jährige Mann aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck war, gegen 15.00 Uhr, auf dem mittleren Fahrstreifen in Richtung München unterwegs. Auf Höhe des Kindinger Berges nickte er am Steuer ein und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Durch den anschließenden Aufprall an der Leitplanke stellte sich der Pkw quer und überschlug sich mehrfach, bevor er auf dem Dach am Seitenstreifen zum Liegen kam. Andere Verkehrsteilnehmer wurden hierbei glücklicherweise nicht gefährdet. Der Fahrer kam mit schweren Verletzungen mittels Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus. Die Beifahrerin, seine 68jährige Ehefrau, wurde mit leichten Verletzungen ebenfalls in eine Klinik gebracht. Am Unfallfahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von rund 8000 Euro. Nach einer kurzfristigen Totalsperre zur Hubschrauberlandung konnte der linke Fahrstreifen wieder freigegeben werden. Die knapp zweistündige Wegnahme des rechten und mittleren Fahrstreifens zur Unfallaufnahme führte zu erheblichen Rückstauungen. Die Feuerwehren aus Kipfenberg und Kinding waren zur Absicherung und Verkehrslenkung vor Ort.

Betrunkener bleibt auf dem Standstreifen der A9 stehen
Kipfenberg/Lkr. Eichstätt – Eine Streife der Verkehrspolizei Ingolstadt stellte am Montagabend kurz nach 22.00 Uhr einen Pkw auf dem Standstreifen kurz vor dem Kindinger Berg in Fahrtrichtung Nürnberg fest, dessen Fahrer erheblich alkoholisiert war.
Der 20jährige Fahrzeugführer gab gegenüber der Polizei an, dass er wegen Unterzucker gestoppt hätte. Dass es sich hierbei nur um einen Vorwand handelte, stellte sich bei einem anschließenden Alkoholtest heraus. Das Messgerät zeigte einen Wert von über zwei Promille. Der junge Mann musste sich daraufhin auf der Dienststelle einer Blutentnahme unterziehen. Sein Führerschein wurde noch vor Ort beschlagnahmt. Wegen der vorliegenden Trunkenheitsfahrt hat er mit einer empfindlichen Geldstrafe und einem mehrmonatigen Fahrerlaubnisentzug zu rechnen.

Kommentar verfassen