Mi. Apr 24th, 2024

Alkoholisiert und ohne gültigen Führerschein auf der A9 unterwegs
Stammham, Lkr. Eichstätt – Am Sonntagmittag konnte ein alkoholisierter Pkw-Fahrer durch eine Streife der Verkehrspolizei Ingolstadt auf der A9 aus dem Verkehr gezogen werden.
Der 50-jährige Münchner war gegen 11:20 Uhr in Fahrtrichtung München unterwegs und fiel hierbei der Streifenbesatzung aufgrund seiner unsicheren Fahrweise auf. Er fuhr deutliche Schlangenlinien und geriet mit seinem Pkw immer wieder nach links oder rechts von seinem Fahrstreifen ab. Aufgrund dieser Fahrmanöver kam es kurz vor der Abfahrt Denkendorf auch beinahe zur Kollision mit einem weiteren Pkw-Fahrer. An der Rastanlage Köschinger Forst wurde er schließlich einer Verkehrskontrolle unterzogen. Aufgrund der genannten Ausfallerscheinungen während der Fahrt, wurde ein Alkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 0,8 Promille. Der Mann muss sich nun wegen des Vergehens der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol verantworten. In diesem Zusammenhang wurde sein Führerschein beschlagnahmt. Hierbei konnte zudem festgestellt werden, dass er mit seinem Führerschein aufgrund eines Sperrvermerks überhaupt nicht zum Fahren des Pkw in Deutschland berechtigt war. Dies stellt zudem ein Vergehen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis dar. Der Mann musste sich einer Blutentnahme unterziehen und durfte die Fahrt mit seinem Pkw nicht fortsetzen. Hierzu wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Sollten weitere Verkehrsteilnehmer, die zum genannten Zeitpunkt auf der A9 unterwegs waren, durch die Fahrweise des Pkw-Fahrers gefährdet worden sein, werden diese gebeten, sich bei der Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt unter der Telefonnummer 0841/9343-4410 zu melden.

Pkw unter Betäubungsmitteleinfluss geführt
Stammham, Lkr. Eichstätt – Ein 25-jähriger aus dem Lkr.Eichstätt befuhr am Sonntagvormittag gegen 09:45 Uhr mit seinem Pkw BMW die A9 in Fahrtrichtung München und wurde an der Rastanlage Köschinger Forst durch eine zivile Streifenbesatzung einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Hierbei konnten bei dem Fahrer deutliche drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden und er räumte zudem ein, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Der Mann musste sich einer Blutentnahme unterziehen, ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500€, sowie ein Monat Fahrverbot. Auch er durfte die Weiterfahrt mit dem Pkw nicht fortsetzen.

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