Pkw-Fahrer unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein führt Waffen mit sichKinding, Lkrs. Eichstätt – Gleich mehrere Verstöße wurden bei der Kontrolle eines Pkw-Fahrers, der auf der A9 in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs war, festgestellt.
Der 43-jährige aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt wurde am Donnerstagnachmittag gegen 13:30 Uhr durch eine zivile Streifenbesatzung an der AS Altmühltal einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Mann konnte keinen gültigen Führerschein vorweisen. Bei der Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit zeigte er weiterhin drogentypische Auffälligkeiten und gab zudem an, kürzlich Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Pkw konnten eine geringe Menge Amphetamin und Marihuana, sowie ein Butterflymesser und ein Teleskopschlagstock aufgefunden werden. Die nach dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz verbotenen Gegenstände sowie sein Mobiltelefon wurden sichergestellt und der Fahrer musste sich anschließend einer Blutentnahme unterziehen. Die Weiterfahrt mit dem Pkw wurde durch Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels unterbunden. Den Mann erwarten nun Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, nach dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz, sowie ein Bußgeld wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss in Höhe von mindestens 500€ und ein Monat Fahrverbot.
Betrunkener Lkw-Fahrer auf der A9 unterwegs
Ingolstadt – Ein betrunkener Lkw-Fahrer wurde am Donnerstagvormittag gegen 09:30 Uhr aus dem Verkehr gezogen.
Der 46-jährige aus dem Landkreis Ebersberg befuhr mit seinem Sattelzug die A9 in Fahrtrichtung Nürnberg und fiel hierbei aufgrund seiner unsicheren Fahrweise mit Schlangenlinien auf. An der Rastanlage Köschinger Forst wurde er letztendlich einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei zeigte sich schnell der Grund für seine auffällige Fahrweise: Der Mann roch stark nach Alkohol und ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp unter 1,3 Promille. Sein Führerschein wurde noch vor Ort beschlagnahmt und er selbst musste sich anschließend einer Blutentnahme unterziehen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Fahrt mit seinem Sattelzug durfte er nicht weiter fortsetzen, hierzu wurde sein Fahrzeugschlüssel sichergestellt.