Krampfanfall eines Verkehrsteilnehmers führt zum UnfallWolnzach, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm – Am 09.06.2023 gegen 13:55 Uhr kam es auf der BAB 9 im Bereich des Anschlussdreiecks Holledau zu kurzzeitigen Beeinträchtigungen nach einem Verkehrsunfall.
Ein 48-jähriger Mann befand sich mit seinem schwarzen Ford Focus auf der Richtungsfahrbahn Nürnberg. Während seiner Vorbeifahrt an der Abzweigung zur A93 erlitt dieser offenbar einen Krampfanfall, weswegen er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und zunächst nach rechts von der Fahrbahn abkam. Im weiteren Verlauf stieß sein Fahrzeug an die linksseitige Betonbarriere und kam dort aufgrund eines Defektes zum Stillstand. Die hinzugerufenen Feuerwehren Eschelbach und Wolnzach sicherten mit mehreren Fahrzeugen die Unfallstelle ab. Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Er wurde dennoch vorsichtshalber einer medizinischer Untersuchung durch den Rettungsdienst unterzogen. Eine sofortige Mitnahme in ein Krankenhaus war nicht erforderlich. Während der Aufnahme des Verkehrsunfalls durch die Polizei blieb bis zur Bergung des Fahrzeuges bloß der rechte Fahrstreifen befahrbar. Innerhalb dieser Stunde staute sich der Fernreiseverkehr etwa fünf Kilometer zurück. Der entstandene Sachschaden am Fahrzeug und der Betonbarriere wird insgesamt auf etwa 15.000 Euro geschätzt.
Gegen den Unfallverursacher wurde ein Strafverfahren hinsichtlich der Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund eines körperlichen Mangels eingeleitet, da im Zuge des Kontrollverlustes andere Verkehrsteilnehmer bloß durch zügiges Abbremsen eine Kollision mit dem Fahrzeug des Beschuldigten vermeiden konnten und somit konkret gefährdet wurden. Es ist anzunehmen, dass sich der Mann trotz seines beeinträchtigten Gesundheitszustandes wider besseren Wissens ans Steuer seines Fahrzeug setzte. Die Verkehrspolizeiinspektion bittet etwaige Unfallzeugen sich telefonisch unter der Rufnummer 0841/9343-4410 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
Angetrunkener Fahrzeugführer wird gestoppt
Stadtgebiet Ingolstadt – Am 10.06.2023 gegen 02:30 Uhr fand in der Ingolstädter Innenstadt eine allgemeine Verkehrskontrolle bei einem Fahrzeugführer statt.
Der 25-jährige Fahrer eines Kleinwagens wurde im Bereich der Schleifmühle angehalten. Im Zuge der Überprüfung konnte bei dem Fahrer Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Der anschließende Vortest einen Wert von knapp 0,6 Promille. Folglich wurde gegen den jungen Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt unterbunden. Nach einem erneuten, gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest in den Räumlichkeiten der Dienststelle konnte dieser fußläufig seinen Nachhauseweg antreten. Eine solche Zuwiderhandlung wird im Regelfall mit ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot geahndet.