Motorradfahrer bei Verkehrsunfall leicht verletztGaimersheim, Lkr. Eichstätt – Zu einem Verkehrsunfall mit einem leichtverletzten Kradfahrer kam es am Mittwochmorgen am Kreisverkehr zwischen der Gabel und Friedrichshofen.
Ein 35jähriger Autofahrer aus Ingolstadt befuhr, gegen 06.20 Uhr, die B 13 von der Gabel kommend in Richtung Ingolstadt. Am Kreisverkehr kurz vor Friedrichshofen übersah er beim Einfahren ein von rechts aus der Ochsenmühlstraße kommendes Motorrad. Der Audi touchierte mit der linken Fahrzeugfront das Krad an der rechten Seite. Durch den Anstoß stürzte der 35jährige Motorradfahrer. Der ebenfalls aus Ingolstadt stammende Mann zog sich hierbei leichte Verletzungen in Form von Prellungen und Hautabschürfungen zu. Der Rettungsdienst brachte ihn zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Der Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen wurde mit rund 4500 Euro beziffert.
Autofahrer unter Drogeneinfluss auf der Autobahn – Mehrere verbotene Messer sichergestellt
Baar-Ebenhausen / BAB A9, Lkr. Pfaffenhofen – Einen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehenden Kraftfahrer, der auch noch ein verbotenes Messer mit sich führte, stoppte eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ingolstadt am Mittwochnachmittag auf der A9.
Der 28jährige Pole war, gegen 15.00 Uhr, mit einem Kleintransporter in Richtung Nürnberg unterwegs. Auf dem Parkplatz Baarer Weiher Ost wurde das Fahrzeug einer Kontrolle im Rahmen der Schleierfandung unterzogen. Hierbei entdeckten die Beamten in einer Ablage oberhalb des Handschuhfachs ein sogenanntes „Butterfly-Messer“, das zugriffsbereit dort abgelegt war. Bei der anschließenden Personen- und Fahrzeugdurchsuchung händigte der 19jährige Beifahrer vorab ein gleichartiges Messer aus, das sich in seiner Hosentasche befand. Die mitgeführte Messerart ist gemäß dem Waffengesetz verboten und stellt eine Straftat dar. Die Waffen wurden zur Einziehung sichergestellt. Bei der weiteren Kontrolle wurden beim Fahrer deutliche körperliche Anzeichen auf einen vorangegangenen Drogenkonsum festgestellt. Ein anschließender Urintest bestätigte den Anfangsverdacht. Dieser reagierte positiv auf THC und Amphetamin. Der Konsument musste den Beamten auf die Dienststelle zur Entnahme einer Blutprobe folgen. Der „nüchterne“ Beifahrer übernahm das Steuer des Kleintransporter. Betäubungsmittel konnten nicht aufgefunden werden. Zur Sicherung des Strafverfahrens ordnete die Staatsanwaltschaft Ingolstadt die Hinterlegung von 1000 Euro Geldstrafe an. Nach Tatbestandsaufnahme und Einzug des Geldbetrages konnten die beiden Beschuldigten die Weiterfahrt antreten.