Betrunkene AutofahrerinIngolstadt, BAB A9, FR München – Am Sonntag, den 16.09.2023, gegen 01.15 Uhr, befuhr eine 40-jährige Frau aus Bayreuth mit ihrem Auto die A9 in Richtung München.
Hierbei fiel sie aufgrund ihrer unsicheren Fahrweise einer Streife der Verkehrspolizei Ingolstadt auf. Bei der anschließenden Kontrolle konnten die Beamten Alkoholgeruch bei der Autofahrerin feststellen. Ein Alkoholtest erbrachte einen Wert von über 1,3 Promille. Die Fahrt der Bayreutherin war somit in Ingolstadt beendet. Sie musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Ihr Führerschein wurde chergestellt. Gegen die betrunkene Autofahrerin wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Nochmals ein betrunkener Autofahrer auf der A9
Ingolstadt, BAB A9, FR Nürnberg – Ein 28-jähriger Ingolstädter war am 16.09.2023, gegen 04.30 Uhr, mit seinem Auto auf der A9 in Richtung Nürnberg unterwegs. Als er von einer Streife der Verkehrspolizei Ingolstadt einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen dieser Kontrolle wurde bei dem jungen Mann Alkoholgeruch festgestellt. Ein Alkoholtest erbrachte einen Wert von über 0,7 Promille. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Gegen den Mann wird Anzeige erstattet. Ihn erwartet ein Monat Fahrverbot, sowie 500 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg.
Betrunkener Fahrradfahrer stürzt ohne Fremdverschulden und verletzt sich hierbei
Ingolstadt, Stauffenbergstraße – Am Samstag, den 15.09.2023, gegen 18.05 Uhr, war ein 68-jähriger Mann aus Ingolstadt mit seinem Fahrrad auf der Stauffenbergstraße in Ingolstadt unterwegs.
Aufgrund seiner starken Alkoholisierung, verlor er die Kontrolle über sein Fahrrad und stürzte. Hierbei zog er sich leichtere Verletzungen zu. Bei der Überprüfung des Atemalkohols, wurde ein Wert von 2,4 Promille festgestellt. Im Krankenhaus wurde der Radfahrer im Anschluss behandelt und musste sich auch einer Blutentnahme unterziehen. Es werden Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr geführt. Ab 1,6 Promille gilt ein Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig. Bereits unter diesem Wert kann jedoch ein strafbares Verhalten vorliegen, sobald alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen.