Mi.. Jan. 22nd, 2025

Betrunkene Autofahrerin verursacht VerkehrsunfallIngolstadt / Etting – Alkohol am Steuer war die Ursache für einen Auffahrunfall am Montagabend, um 22.15 Uhr, Nähe Etting.

Eine 57-jährige Autofahrerin aus dem Landkreis Eichstätt war auf der Kreisstraße IN 21 in Richtung Lenting unterwegs. Auf Höhe Adlmannsberg staute sich der Verkehr von der Einmündung der Kreisstraße EI 18 zurück. Die Fahrerin erkannte die Situation zu spät und fuhr auf den vorausfahrenden Pkw auf. Der 48-jährige Fahrer aus Berching und die Unfallverursacherin blieben unverletzt. Der entstandenen Sachschaden wurde auf rund 4000 Euro beziffert. Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten bei der Autofahrerin deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein anschließender Test brachte den Grund für deren verminderte Reaktionsfähigkeit ans Licht. Das Gerät zeigte eine Wert von über 1,3 Promille. Die Polizei nahm die alkoholisierte Fahrerin zur Blutentnahme mit auf die Dienststelle. Ihr Führerschein und die Autoschlüssel wurden noch an der Unfallstelle sichergestellt.

Autofahrer ohne Führerschein flüchtet von der Unfallstelle
Ingolstadt – Ein Autofahrer aus dem Landkreis Pfaffenhofen entfernte sich am Montagabend nach einem Verkehrsunfall unerlaubt von der Unfallstelle.
Der 40-Jährige war, kurz vor 17.00 Uhr, in Ingolstadt auf der Münchener Straße stadteinwärts unterwegs. Auf Höhe Sandrachweg kollidierte er im Begegnungsverkehr mit einem Pkw, der zum Linksabbiegen auf der Gegenfahrspur stand. Bei der Kollision der jeweils linken Fahrzeugfronten wurde keiner der beiden Fahrer verletzt. Als der Geschädigte nach kurzem Gespräch der beiden Beteiligten telefonisch den Notruf wählte, um die Polizei zu verständigen, stieg der Verursacher in seinen Pkw und fuhr bis zur Grünwaldstraße. Dort ließ er sein Fahrzeug stehen und flüchtete fußläufig. Die weiteren Ermittlungen bezüglich des verantwortlichen Fahrzeugführers ergaben, dass dieser nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort tateinheitlich mit Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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