Zu 4 Fahrerfluchten sucht die Verkehrspolizei noch ZeugenIngolstadt – Ein in Ingolstadt, in der Brucknerstraße Höhe der Hausnummer 13 am Fahrbahnrand abgestellter weißer Audi A1 mit Neuburger Kennzeichen wurde in der Zeit zwischen Donnerstag, 31.07.2025, 19:00 Uhr bis Freitag, 01.08.2025, 11:30 Uhr, angefahren und dabei am linken Außenspiegel beschädigt.Der Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den entstanden Schaden von mehreren Hundert € gekümmert zu haben,
weshalb die Verkehrspolizei Ingolstadt nun nach diesem sucht. Hinweise auf den flüchtigen Verursacher nimmt die Verkehrspolizei in Ingolstadt unter der Telefonnummer 0841/9343-4410 entgegen.
Geisterradler beim Zusammenstoß mit Pkw leicht verletzt
Ingolstadt / Friedrichshofen – Am Freitagmorgen, 01.08.2025, gegen 08:20 Uhr, befuhr eine 57-jährige Angestellte aus dem Landkreis Eichstätt mit ihrem Ford Mondeo in Ingolstadt die Godramsteiner Straße und bog an der Einmündung zur Friedrichshofener Straße nach rechts in diese ab.
Hierbei übersah sie einen von rechts auf dem Radweg der Friedrichshofener Straße entgegen der vorgeschriebenen Richtung kommenden Pedelec-Fahrer und stieß mit diesem zusammen. Der zur Zeit in Ingolstadt wohnende 35-jährige Radfahrer wurde bei dem Unfall leicht verletzt und wurde zur Untersuchung mit Schmerzen im Bein vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht. Während die Autofahrerin zunächst eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr erhält, wird auch gegen den Geisterradler wegen der von ihm begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit eine Anzeige gefertigt, bei der ihm ein Bußgeld von 100 Euro droht. Der am Pkw und am Pedelec insgesamt entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwas über 1.000,- €.
Täter flüchtet nach Drogengeschäft mit Leichtkraftrad
Ingolstadt – Nach einem in Ingolstadt, Nähe der Gaimersheimer Straße durchgeführten Drogengeschäft sollte ein 25-jähriger Ingolstädter von einer Zivilstreife der Polizeiinspektion Ingolstadt kontrolliert werden.
Um dieser Kontrolle zu entgehen, stieg der 25-jährige kurzerhand auf sein Leichtkraftrad (45 Km/h) und versuchte, sich so der Kontrolle zu entziehen. Auf seiner Flucht fuhr er mittig in der Gaimersheimer Straße und bog dann nach links in die Ungernederstraße ab. Der zivile Streifenwagen fuhr zu dieser Zeit rechts neben ihm und gab ihm mit der Polizeikelle unmissverständlich zu verstehen, dass er anhalten solle. Auch das Polizeiauto bog nach links in die Ungernederstraße ab, wobei der Flüchtige das erste mal gegen die linke Seite des Polizeifahrzeuges fuhr. Anschließend beschleunigte der Zweiradfahrer erneut und fuhr auf den rechtsseitigen Gehweg. Während der Beifahrer aus dem Dienstfahrzeug ausstieg, um dem Flüchtigen fußläufig zu folgen, fuhr der Fahrer mit dem Polizeiauto neben dem Flüchtigen her. Erneut fuhr dieser dann diesmal gegen die rechte Seite des Polizeiautos und setzte seine Fahrt anschließend erneut fort. Einige Meter weiter vorne wurde dem Flüchtenden dann durch das sich ihm jetzt gänzlich in den Weg stellende Polizeifahrzeug der Weg versperrt und er hielt an. Hier konnte er dann letztendlich einer Kontrolle zugeführt werden. Bei ihm konnte dann zum einen Kokain aufgefunden und beschlagnahmt werden, zum anderen verlief auch ein Drogentest positiv auf mehrere Betäubungsmittel, weshalb eine Blutentnahme angeordnet und auf der Dienststelle von einem hinzugerufenen Arzt durchgeführt wurde. Der Führerschein konnte nicht einbehalten werden, da der flüchtige Drogenkonsument seit Jahren keinen mehr besessen hat. Das Leichtkraftrad, für das kein Versicherungsschutz bestand, wurde sichergestellt und wird vorerst bei der Polizei verwahrt. Der 25-jährige Drogenkonsument erlitt im Verlauf des gesamten Geschehens Schürfwunden am Knie, sowie der linken Hand. Eine ärztliche Behandlung war jedoch nicht notwendig. Das Leichtkraftrad blieb bei den beiden Zusammenstößen unbeschädigt, während am zivilen Dienstfahrzeug ein Streifschaden jeweils auf der linken und rechten Seite entstand, der insgesamt auf über 2.000,- € beziffert wird.
Unter Drogeneinfluss mehrere Fahrzeuge gerammt
Ingolstadt – In der Nacht von Freitag auf Samstag fuhr gegen 00:35 Uhr ein 20-jähriger Fahrzeugsattler aus dem Landkreis Eichstätt mit seinem Firmenwagen, einem Audi Q7, in der Stadtmitte von Ingolstadt die parallel zum Busbahnhof verlaufende Einbahnstraße, die zur Esplanade gehört.
Unbeteiligten Zeugen nach fuhr der 20-jährige in der sehr engen und einspurigen Straße in der dort geltenden Zone 30 mit deutlich höherer Geschwindigkeit, als er quasi ungebremst in das linke Heck eines vor der Hausnummer 25 am rechten Straßenrand geparkten Audi A6 Avant kracht und ohne Anzuhalten weiter fuhr. Wenige Meter weiter stieß er dann erst in einen ebenfalls dort geparkten Audi SQ6 und anschließend in einen VW Lupo. Ohne Anzuhalten versuchte der Verursacher zunächst erneut, seine Fahrt fortzusetzen, was allerdings sein total beschädigtes Auto nicht mehr ganz so mitmachen wollte und demzufolge ein ganzes Stück weiter auf Höhe des Bahnsteiges 14 wortwörtlich zum „Erliegen“ kam.
Aufgrund der Nähe der Polizeidienststelle waren schnell etliche Polizeibeamte vor Ort, die sich umgehend um den Fahrer, sowie dessen beide Beifahrer kümmerten. Bis zum Eintreffen der ebenfalls dazu gerufenen Verkehrspolizei konnte eine Schreckschusswaffe im Fahrzeug aufgefunden und sichergestellt werden. Nachdem ein Alkotest negativ verlief, wurde beim Fahrer ein Drogentest durchgeführt, der deutlich den Konsum von THC anzeigte. Aus diesem Grund wurde von der sachbearbeitenden Verkehrspolizei dann eine Blutentnahme durchgeführt, die in der nahe gelegenen Dienststelle von einem hinzugezogenen Arzt durchgeführt wurde. Bis auf den VW Lupo waren alle anderen beteiligten Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Audi Q7 des Verursachers wurde ebenso wie der geparkte Audi SQ6 durch den Unfall total beschädigt. Der Audi A6 Avant wurde hinten links erheblich beschädigt, während der Schaden am geparkten VW Lupo zumindest ein wirtschaftlicher Totalschaden sein dürfte. Insgesamt summieren sich die durch den Unfall entstandenen Sachschäden auf mind. 150.000,- €. Verletzt wurde bei dem Unfall keiner der Beteiligten Personen.
