Betrunken vom Fahrrad gestürztIngolstadt – Leichte Verletzungen zog sich eine Radfahrerin am Donnerstagabend bei einem alleinbeteiligten Verkehrsunfall im Stadtgebiet zu.
Die 34-jährige Ingolstädterin befuhr mit ihrem Pedelec die Heydeckstraße in Richtung Nordbahnhof. Hierbei touchierte sie ohne Fremdeinwirkung den Bordstein und stürzte aufgrund dessen auf die Fahrbahn. Hierbei zog sie sich diverse Schürfwunden und weitere leichtere Verletzungen zu. Bei der Verkehrsunfallaufnahme stellten die Beamten vor Ort fest, dass die Verunglückte unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Ein freiwillig durchgeführter Test ergab einen Wert von über 1,6 Promille. Weiterhin teilte die Frau mit, dass sie kürzlich Cannabis konsumiert habe. Eine Behandlung durch den Rettungsdienst wurde verweigert. Daraufhin wurde sie zur Blutentnahme auf die Dienststelle verbracht. Wegen der vorliegenden Trunkenheitsfahrt muss sie mit einer Geldstrafe rechnen.
Motorradfahrer bei Verkehrsunfall verletzt
Ingolstadt – Mittelschwer verletzt wurde am Donnerstagnachmittag, gegen 14.15 Uhr, ein 62-jähriger Motorradfahrer aus dem Landkreis Eichstätt bei einem Verkehrsunfall im Stadtgebiet.
Ein 47-jähriger Ingolstädter war mit seinem Pkw stadtauswärts auf der Ettinger Straße unterwegs. An der Kreuzung mit der Richard-Wagner-Straße bog er nach links ab. Hierbei übersah er das entgegenkommende Motorrad. Dieses kollidierte frontal mit der Beifahrerseite des Pkw. Durch den Anstoß stürzte der Kradfahrer, wobei er sich mittelschwere Verletzungen zuzog. Nach einer Erstversorgung an der Unfallstelle wurde er durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Beide Fahrzeuge blieben fahrbereit. Der Sachschaden wurde auf rund 3000 Euro geschätzt.
Ohne Versicherungsschutz auf der Autobahn unterwegs
Pfaffenhofen, A9 – Einen 46-jährigen Autofahrer ohne Haftpflichtversicherung stellte am Donnerstagnachmittag eine Streife der Verkehrspolizei Ingolstadt fest.
Der betreffende Pkw wurde, gegen 15.30 Uhr, auf der A 9 in Fahrtrichtung München im Rahmen einer Verkehrskontrolle an der Anschlussstelle Manching überprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass für das Fahrzeug keine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mehr bestand. Dem aus dem Landkreis Neumarkt (Opf.) stammenden Mann wurde die Weiterfahrt bis zum Nachweis einer neuen Versicherung untersagt. Sowohl der Fahrer als auch die Halterin, die ihm das Fahrzeug überlassen hatte, müssen sich wegen eines Vergehens gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
