Zeugenaufruf zu Einbruch in Kösching
Kösching, Lkr. Eichstätt, 11.12.25 – Gestern brachen bislang unbekannte Täter in eine Wohnung in Kösching ein. Die Kriminalpolizei Ingolstadt hat die Ermittlungen übernommen und bittet um Hinweise.
Der Vorfall ereignete sich im Zeitraum von 07.15 Uhr bis 10.15 Uhr. Die Täter nutzen offenbar die Abwesenheit der Bewohner, um über eine Balkontür in die im ersten Obergeschoss gelegene Wohnung eines Mehrfamilienhauses an der Bachstraße einzudringen. In der Folge durchsuchten sie die Räume und flüchteten nach bisherigen Erkenntnissen mit Schmuck im Wert eines mittleren dreistelligen Eurobetrags. Die Kriminalpolizei bittet Zeugen, verdächtige Wahrnehmungen unter der Telefonnummer 0841/9343-0 zu melden.
Fahndungserfolg – Mehrere Verkehrsstraftaten geklärt
Stammham, BAB 9, RA Köschinger Forst – Am Mittwoch, 11.12.2025 gegen 10.00 Uhr kontrollierte einer Streife der Verkehrspolizei Ingolstadt an der Rastanlage Köschinger Forst ein 56-jähriger Mann aus Schwalmstadt, der mit seinem VW Phaeton auf der BAB 9 in Richtung München fuhr.
Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Mann keinen Führerschein besitzt. Zudem war das Fahrzeug weder zugelassen noch versichert. Um dies zu verschleiern, brachte der Mann an seinen Kennzeichen gefälschte Zulassungsstempel und eine gefälschte Hauptuntersuchungsplakette an. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und ein Ermittlungsverfahren wegen mehrerer Verkehrsstraftaten eingeleitet.
Unfall wegen gefährlichem Überholvorgang – Fahrer geflüchtet – Führerschein beschlagnahmt
Lenting, Staatsstr. 2335 – Am Mittwoch, 11.12.2025 gegen 08.45 Uhr befuhr ein 87-jähriger Stammhamer mit seinem BMW die Staatsstr. 2335 von der Autobahn kommend in Richtung dem Werksgelände von Audi. Der BMW-Fahrer wollte einen Lkw überholen.
An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h und absolutes Überholverbot, da der Straßenverlauf eine leichte Kuppe aufweist. Zudem herrschte zur Unfallzeit starker Nebel, sodass die Sicht wesentlich beeinträchtigt war. Im Gegenverkehr fuhr ein 61-jähriger Wolnzacher mit seinem Ford. Wegen dem Überholvorgang des BMW-Fahrers musste der Ford-Fahrer eine Gefahrenbremsung bis zum Stillstand tätigen und nach rechts ausweichen, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Der BMW-Fahrer setzte trotzdem seinen Überholvorgang fort und streifte dabei mit seiner linken Fahrzeugseite die linke Seite des Fords. Anschließend hielt er nicht an und setzte seine Fahrt unbeirrt fort, ohne seinen rechtlichen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen. Ein anderer Verkehrsteilnehmer konnte den BMW-Fahrer an einer Ampel zur Rede stellen und machte diesen auf den Unfall aufmerksam. Dieser gab nur an, einen wichtigen Termin zu haben und fuhr weiter. Der Zeuge konnte der Polizei das Kennzeichen des BMW nennen. Bei einer Halternachschau konnte der Fahrer und der beschädigte BMW angetroffen werden. Ein solcher groß verkehrswidriger und rücksichtsloser Überholvorgang zählt zu den „7 Todsünden“ im Strafgesetzbuch. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs“ und wegen „Unfallflucht“ eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurde der Führerschein auf Anordnung der StA Ingolstadt beschlagnahmt. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt. Ein Gesamtschaden i.H.v. 10000 Euro ist entstanden.
