Sa.. Jan. 17th, 2026

Kind läuft in vorbeifahrendes Auto und verletzt sich schwer

Ingolstadt, Brucknerstraße 10 – Am Dienstag, den 30.12.2025 gegen 10:00 Uhr befuhr eine 48-jährige Ingolstädterin mit ihrem schwarzen Audi die Brucknerstraße in Ingolstadt.
Die Fahrzeugführerin war lediglich mit mäßiger Geschwindigkeit unterwegs, da an einem der am rechten Fahrbahnrand geparkten Pkw eine Seitentüre leicht geöffnet war. Ihre Sicht auf den Gehweg war durch die geparkten Pkw stark eingeschränkt.
Im weiteren Verlauf trat unvermittelt ein 5-jähriges Kind, welches in Begleitung eines Familienmitglieds war, hinter einem geparkten Pkw hervor und lief in die rechte Fahrzeugseite des vorbeifahrenden Audis. Durch den Zusammenstoß verletzte sich das Kind schwer und wurde mit dem Rettungswagen in eine Kinderklinik verbracht. Am Audi entstand ein geringer Sachschaden i.H.v. ca. 50,- Euro.

Schlangenlinienfahrer konsumierte Drogen und führte einen nicht geringen Betrag an Bargeld mit sich

Ingolstadt, A9, FR München – Am Dienstag, den 30.12.2025 gegen 17:35 Uhr entschloss sich eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt auf der BAB A9 zwischen der AS Lenting und der AS Ingolstadt-Nord in Fahrtrichtung München einen durch unsichere Fahrweise auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer anzuhalten.
Während der Anhaltung stieß der 40-jährige Münchner mit seinem gelben Peugeot beinahe in das Streifenfahrzeug, wodurch dieses stark abbremsen musste. Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle konnten weitere drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Ein vor Ort durchgeführter Vortest verlief positiv auf Kokain und Amphetamin. Zudem führte der Münchner einen niedrigen fünfstelligen Betrag an Bargeld, versteckt in einem Rucksack unter dem Beifahrersitz, mit sich, wobei er keine plausiblen Angaben über dessen Herkunft machen konnte. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde das Bargeld und das mitgeführte Smartphone des Mannes sichergestellt. Weiterhin wurde eine Durchsuchung seiner Wohnung in München angeordnet. Gegen den 40 Jährigen wurde ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge berauschender Mittel und ein Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

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