Sa.. Mai 16th, 2026

Betrunkener LKW Fahrer fährt in Leitplanke

INGOLSTADT A9 – Am Samstag den 11.04.26 wurde gegen 17:30 Uhr der Polizei von einem Verkehrsteilnehmer ein Sattelzug auf der A 9 mit auffälliger Fahrweise mitgeteilt.

Dieser hätte offensichtliche Schwierigkeiten die Spur zu halten und würde in Schlangenlinien Richtung München fahren. Eine Streifenbesatzung der VPI IN konnte den polnischen Sattelzug auf Höhe der AS Nord aufnehmen, setzte sich vor ihn und wollte ihn in Manching einer Verkehrskontrolle unterziehen. Kurz nachdem die Streifenbesatzung mit „Bitte Folgen“ auf die anstehende Kontrolle aufmerksam machte, kam der 56 jährige ukrainische Fahrer über den Standstreifen nach rechts von der Fahrbahn ab und krachte in die Leitplanke.
Der Fahrer blieb hierbei unverletzt. Ein Alkoholtest ergab 1,86 Promille, weshalb eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Da der Verunfallte ausschließlich in Polen einen gemeldeten Wohnsitz hat, wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3700 Euro für das anstehende Strafverfahren (§ 315c StGB) einbehalten. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der Lkw Fahrer entlassen. Dieser nahm sich ein Hotel und schlief seinen Rausch aus. Am Zugfahrzeug und am Auflieger entstanden durch den Anstoß Streifschäden in Höhe von ca. 3500 Euro. Die Schadenshöhe für 6 Leitplankenteilen wird auf ca. 2000 Euro geschätzt.

Unfallflucht nach Parkrempler

Ingolstadt, Schrannenstraße – Ein 45 jähriger Italiener parkte am Samstag in der Schrannenstaße gegen 18:00 Uhr mit seinem Pkw ein.

Hierbei stieß er mit seiner Frontstoßstange gegen das vor im geparkte Auto. Anschließend stieg er aus und begutachtete den Schaden. Doch anstatt sich bei der Polizei zu melden, entfernte er sich zu Fuß, was von drei Zeugen beobachtet wurde. Diese hinterließen ihre Personalien an der Windschutzscheibe des beschädigten Pkw. Das Fahrzeug, an dem ein Schaden von ca. 500 Euro entstanden ist, geöhrte einem 22 jährigen Mann aus Schrobenhausen der Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht erstattete. Noch während der Anzeigenaufnahme kam der Unfallflüchtige zurück zu seinem Fahrzeug und wurde mit dem Tatvorwurf konfrontiert. Er gab an, an beiden Fahrzeugen keinen Schaden festgestellt und deshalb nichts weiter unternommen zu haben.

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