Fr.. Sep. 11th, 2026

Autofahrerin ohne Führerschein auf der Autobahn unterwegs

Lenting/A9, Lkr. Eichstätt – Eine 38-jährige Autofahrerin ohne Fahrerlaubnis wurde am Donnerstagvormittag durch eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ingolstadt angehalten.

Die in Nürnberg wohnhafte Griechin war auf der A9 in Fahrtrichtung München unterwegs. An der Anschlussstelle Lenting wurde sie einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass ihre Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr aktuell entzogen ist. Die Weiterfahrt wurde daraufhin untersagt. Für das erneute Verkehrsdelikt erwartet sie eine empfindliche Geldstrafe und auch die Fahrerlaubnissperre wird sich verlängern.

Drogenkonsumenten auf der A9 gestoppt

Ingolstadt/A9 – Einen Cannabis konsumierenden Autofahrer stellte eine Streife der Verkehrspolizei Ingolstadt am Donnerstagabend, gegen 22.30 Uhr, auf der BAB fest.

Der auf der Durchreise befindliche 21-jährige Italiener wurde an der Anschlussstelle Ingolstadt Nord einer verdachtsunabhängigen Kontrolle unterzogen. Der Fahrer zeigte hierbei deutliche körperliche Anzeichen auf einen vorangegangenen Drogenkonsum. Ein anschließender Urintest bestätigte den Anfangsverdacht. Dieser reagierte positiv auf THC. Der Fahrer räumte daraufhin ein Cannabis konsumierte zu haben. Er musste den Beamten auf die Dienststelle zur Entnahme einer Blutprobe folgen. Nach Hinterlegung eines Geldbetrags von mehreren hundert Euro für die zu erwartende Geldbuße wurde er aus dem Polizeigewahrsam wieder entlassen. Die Fahrt setzte seine fahrtüchtige Beifahrerin fort.

Betrunken vom Fahrrad gestürzt

Ingolstadt – Unter Alkoholeinfluss stürzte ein 45-Jähriger am Donnerstag kurz vor Mitternacht im Stadtgebiet alleinbeteiligt von seinem Pedelec.

Der Ingolstädter befuhr die Frühlingstraße in Richtung Schloßlände. Auf Höhe des Hotel Maritim verlor er die Kontrolle über das Zweirad und kippte ohne Fremdeinwirkung auf die Fahrbahn. Mit einer Kopfplatzwunde und Hautabschürfungen wurde er durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten bei dem Verletzten Alkoholgeruch fest. Die anschließende Überprüfung ergab einen strafrechtlich relevanten Wert. Der Verunglückte muss wegen der Trunkenheitsfahrt mit einer Geldstrafe rechnen. Der Sachschaden wurde auf rund 100 Euro geschätzt.

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