Trotz Fahrverbot mit Lkw unterwegsIngolstadt, BAB A9 / FR München, 07.12.21, 08.30 Uhr
Einen slowakischen Lkw-Fahrer, mit aktuell bestehendem Fahrverbot in Deutschland, griff eine Streife der Verkehrspolizei Ingolstadt auf. Der 36jährige Kraftfahrer wurde an der Anschlussstelle Ingolstadt Nord durch die Schwerverkehrsgruppe anlässlich einer Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs angehalten. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein rechtskräftiges Fahrverbot bestand. Da er die Weiterfahrt somit nicht mehr antreten konnte, musste durch seinen Arbeitgeber ein Ersatzfahrer organisiert werden. Der Beschuldigte hat wegen des vorliegenden Vergehens eine Geldstrafe zu erwarten.
Drogenkonsument auf der A9 angehalten
Lenting, BAB A9 / FR Nürnberg, 07.12.21, 13.15 Uhr
Eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ingolstadt zog an der Anschlussstelle Lenting einen Autofahrer, der unter Einfluss von Betäubungsmitteln stand, aus dem Verkehr. Der 38jährige Italiener war auf der Durchreise in Richtung Nürnberg unterwegs. Bei der Kontrolle zeigte der Fahrer deutliche körperliche Anzeichen eines vorangegangenen Drogenkonsums. Ein anschließender Test reagierte positiv auf THC und Kokain. Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt untersagt und die Beamten nahmen ihn mit auf die Dienststelle. Dort musste er sich einer Blutentnahme unterziehen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft einen Geldbetrag für die zu erwartende Geldstrafe hinterlegen, da er keinen Wohnsitz in Deutschland hatte.
Gefälschten Führerschein bei der Verkehrspolizei vorgelegt
Ingolstadt, Gutenbergstr.10, 07.12.21, 12.57 Uhr
Ein hohes Risiko ging ein 30jähriger Autofahrer ein, der zur Abholung seiner sichergestellten Fahrzeugschlüssel bei der Polizei einen gefälschten Führerschein vorlegte. Dem polnischen Staatsangehörigen wurden, am 05.12.21, wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrzeugschlüssel abgenommen. Zwei Tage später kam er, nun nüchtern, auf die Wache der Verkehrspolizei Ingolstadt, um diese wieder abzuholen. Hierbei legte der mit Wohnsitz in Holland gemeldete Pole einen tschechischen Führerschein vor. Aufgrund dieser ungewöhnlichen Konstellation wurde das Dokument einer genaueren Überprüfung unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Neben der bereits vorliegenden Trunkenheitsfahrt muss sich der nun erneut Beschuldigte auch noch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und eines Vergehens der Urkundenfälschung verantworten.