Zeugenaufruf nach VerkehrsunfallIngolstadt, BAB A9 / FR München, 12.01.22, 09.15 Uhr
Zur Klärung des genauen Sachverhalts sucht die Verkehrspolizei Ingolstadt unbeteiligte Zeugen eines Verkehrsunfall, der sich am Mittwochvormittag auf der A9 in FR München zwischen den Anschlussstellen Ingolstadt Nord und Süd ereignet hat. Ein 45jähriger Autofahrer aus Nürnberg überholte verbotswidrig rechts einen auf dem linken Fahrstreifen fahrenden VW Passat. Beim Wiedereinscheren auf den linken Fahrstreifen kam es zum Zusammenstoß zwischen den beiden Fahrzeugen. Die Insassen blieben glücklicherweise unverletzt. Der entstandene Sachschaden wurde auf rund 6000 Euro geschätzt. Aufgrund widersprüchlicher Aussagen der beiden Fahrer, mit gegenseitiger Schuldzuweisung, konnte der Unfallhergang bisher nicht abschließend geklärt werden. Unbeteiligte Zeugen werden gebeten sich unter der Tel. 081-9343-4410 bei der Verkehrspolizei Ingolstadt zu melden.
Radfahrer bei Verkehrsunfall verletzt
Ingolstadt, Gustav-Adolf-Str./Lindberghstr., 11.01.22, 19.50 Uhr
Ein leicht verletzter Radfahrer und 1300 Euro Sachschaden waren die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Dienstagabend im Stadtgebiet. Eine 58jährige Autofahrerin aus dem Landkreis Eichstätt befuhr die Lindberghstraße in westliche Richtung. Auf Höhe der Gustav-Adolf-Straße übersah sie beim Überqueren der Kreuzung einen von links kommenden vorfahrtsberechtigten Radfahrer, der auf dem fahrbahnintegrierten Radweg stadteinwärts unterwegs war. Der Pkw der Unfallverursacherin erfasste den Radfahrer frontal, so dass dieser durch den Anstoß auf die Fahrbahn stürzte. Der 27jährige Ingolstädter zog sich hierbei leichte Verletzungen zu. Er wurde durch den Rettungsdienst zur ambulanten Versorgung in ein Krankenhaus verbracht.
Ohne gültigen Führerschein unterwegs
Schweitenkirchen, BAB A9 / Rastanlage Holledau, 11.01.22, 10.00 Uhr
Einen Autofahrer ohne gültige Fahrerlaubnis stellte ein Streife der Verkehrspolizei Ingolstadt am Dienstagvormittag fest. Der 24jährige Georgier war auf der A9 in Richtung München unterwegs. Im Rahmen der Schleierfandung wurde er an der Rastanlage Holledau einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass er bereits seit über 6 Monaten seinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, jedoch nur im Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis ist. Der georgische Staatsangehörige hätte, aufgrund seines längerfristigen Wohnsitzes in der Bundesrepublik, mittlerweile einen deutschen Führerschein benötigt. Der junge Mann musste seinen Pkw stehen lassen. Ihn erwartet ein Strafbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.