So.. Aug. 9th, 2026

München – Wenn der Flug in den Urlaub vom Vormittag auf den Nachmittag verlegt wird, stellt dies laut einem Gerichtsurteil einen Reisemangel dar.

Die Flugänderung verkürze den Aufenthalt deutlich, teilte das Amtsgericht München mit. Im vorliegenden Fall sprach das Gericht der Klägerin deshalb eine höhere Entschädigung zu. Der Reiseveranstalter hatte ihr ein Viertel des Tagesreisepreises erstattet. Die Frau forderte den gesamten Tagesreisepreis, den ihr das Gericht auch zusprach. – BR

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