München – Nach dem Doppelmord von Murnau geht der verurteilte Russe gegen sein Urteil vor: Er hat Revision eingelegt und will so erreichen, dass die Entscheidung des Gerichts aufgehoben wird.
Das Landgericht München 2 hat ihn vor zehn Tagen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das heißt: Voraussichtlich keine vorzeitige Entlassung möglich, keine Bewährung nach 15 Jahren. Der 58-Jährige Russe hatte nach einem Streit in Murnau zwei Ukrainer erstochen – beide wurden wegen Kriegsverletzungen in Murnau behandelt und waren körperlich eingeschränkt. – BR
