Berlin: Die Bundesregierung muss zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die Klimagase im Verkehrs- und Gebäudesektor zu drücken.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geurteilt. Es stufte die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in mehreren Punkten als rechtswidrig ein und gab damit Klagen der Umweltverbände BUND und Deutsche Umwelthilfe statt. Die Verbände waren vor Gericht gezogen, weil aus ihrer Sicht die zuständigen Ministerien nicht ausreichend gehandelt haben, als in ihren Sektoren die zulässige Menge an Klimagas überschritten wurde. – BR