Nürnberg: Die geplante Versammlung der „Querdenken“-Bewegung auf dem Nürnberger Volksfestplatz darf stattfinden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte am Abend einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach und wies die Beschwerden der Stadt zurück. Maximal sind 3.500 Teilnehmer bei der Kundgebung erlaubt. Die Stadt Nürnberg hatte die konkrete Gefahr einer überregionalen Großveranstaltung gesehen. Die vorgesehenen Redner gehören demnach zu den bekanntesten Vertretern der Bewegung in Deutschland. Eine Gegendemonstration ist ebenfalls geplant. – BR