Adelschlag – Erneut wurde in der Nacht von Sonntag (21.04.2024) auf Montag (22.04.2024) ein unversperrter Pkw in Möckenlohe durchsucht. Gegen 01.30 Uhr stellte ein 53-jähriger zwei Personen auf dem Fahrersitz seiner beiden abgestellten Pkw fest.
Die Fahrzeuge standen unversperrt in einem Hof in der Römerstraße. Nachdem der 53-jährige die beiden Personen ansprach, flüchteten sie fußläufig in Richtung Adelschlag. Trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung konnten die beiden Personen nicht mehr aufgefunden werden. Entwendet wurde in diesem Fall nichts.
Kurze Zeit später folgte eine Mitteilung von einem Anwohner des Saumweg in Adelschlag, dass er vier Personen festgestellt habe, die sich verdächtig in seinem Carport aufhielten. Der 37-jährige folgte den vier Personen in Richtung „Am Anger“. Als er von den unbekannten Personen bemerkte wurde, liefen diese weg. Eine erneute Fahndung verlief ebenfalls ergebnislos.
Gegen 08.15 Uhr erfolgte eine telefonische Mitteilung bei der Polizeiinspektion Eichstätt, dass in der Nähe der Holzlagerplätze ein Lagerfeuer sei. Um das Feuer würden sich vier junge Männer aufhalten. Bei einer Überprüfung durch eine Streifenbesatzung konnten die vier Personen festgestellt werden. Beim Anblick des Streifenwagens ergriffen sie die Flucht. Nach einer kurzen Verfolgung konnten alle vier Personen gestellt und vorläufig festgenommen werden. Bei den vier Festgenommenen handelt es sich um Nordafrikaner im Alter von 15 bis 20 Jahren. Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürften diese vier Personen für die Diebstahlserie mitverantwortlich sein. Weiteres wird sich nach Auswertung der gesicherten Spuren zeigen. Da alle Verdächtigen einen festen Wohnsitz in Bayern haben, wurden sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Alle Bewohner der Ortsteile Adelschlag, Pietenfeld und Möckenlohe, die eine Videoüberwachung auf ihrem Privatgrund haben, werden gebeten, ihre Aufzeichnungen der Tatnacht zu sichten. Werden fremde Personen darauf festgestellt, sollten die Bilder der Polizeiinspektion Eichstätt zur Verfügung gestellt werden. Eine Videoüberwachung des privaten Grundstückes (Hofeinfahrten, Gärten,…) ist nicht verboten!