Do. Apr 25th, 2024

München: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof soll darüber entscheiden, ob ein Volksbegehren für eine Verkehrswende zulässig ist.
Das Innenministerium hat den Antrag zum sogenannten „Radentscheid“ dem Gericht zur Prüfung vorgelegt – es hat dafür drei Monate Zeit. Aus dem Ministerium hieß es, man selbst sei der Ansicht, dass die gesetzlichen Vorgaben für eine Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben sind. Die Behörde argumentiert, der Gesetzentwurf greife in das Budgetrecht des Parlaments ein. Außerdem könne der Freistaat die Straßenverkehrsordnung gar nicht im Sinne der Antragsteller verändern. Die streben per Volksbegehren ein Gesetz an, das den Freistaat beispielsweise zum Bau von mehr Radwegen verpflichtet. – BR

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