Rain – Die Stadt Rain erlässt als zuständige örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nachstehende verkehrsrechtliche Anordnung: auf der Verbindungsstraße Mittelstetten – Niederschönenfeld (Gärtnerstraße) ist der Be-reich nördlich der Müller Gartenbau KG gemäß Regelplan BI/17 zu sperren und zwar für den Zeitraum vom 08.11.2021 bis 30.11.2021 sowie punktuell an der Zufahrt der Staatsstraße bei Niederschönenfeld sowie an der Zufahrt bei Mittelstetten an der Kreisstraße ein Hinweis auf die Sperrung anzubringen mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und VZ 600 (Absperrschranke).Gründe:
Aufgrund der Erneuerung des Durchlasses in der Gärtnerstraße, Gemarkung Mittelstetten ist eine punktuelle Sperrung notwendig. Eine Umleitung ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt nicht notwendig. Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit der Anbringung der Verkehrszeichen, bzw. Verkehrsein-richtungen wirksam. Die Stadt Rain handelt namens der zuständigen Gemeinde. Die Beschaffung, Auf-stellung und Unterhaltung obliegt gemäß § 5 b StVG i.V. mit § 45 StVO der Stadt Rain. Die voraussichtliche Dauer der Sperrung beträgt ca. zehn Tage und ist witterungsabhängig. – Quirin Neher, Stadt Rain