Mo.. Feb. 9th, 2026

Neuburg – Viele Bürgerinnen und Bürger planen derzeit ihren Sommerurlaub oder haben ihre Reise bereits gebucht. Wer ins Ausland reist, sollte dabei nicht nur Anreise und Unterkunft im Blick haben, sondern sich auch frühzeitig über notwendige Impfungen und gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen informieren.

Das Gesundheitsamt empfiehlt, spätestens acht Wochen vor Reiseantritt eine Reise- und Impfberatung in Anspruch zu nehmen. Nur so ist sichergestellt, dass empfohlene oder vorgeschriebene Impfungen vollständig durchgeführt werden können und rechtzeitig wirksam sind.

Im Gesundheitsamt werden kostenlose persönliche Reise- und Impfberatungen angeboten. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch erforderlich. Zum Beratungstermin ist das Impfbuch mitzubringen. Zusätzlich liegen kostenlose Reise- und Impfratgeber in den Wartezimmern der Dienststellen in Neuburg an der Donau und Schrobenhausen aus. Umfangreiche Länderinformationen stehen zudem online zur Verfügung (https://neuburgschrobenhausen.de/B%C3%BCrgerservice/Fachbereiche/Gesundheitsamt/Beratungsangebote/Impfberatung/).

Ein besonderer Hinweis gilt für Reisende, die Betäubungsmittel im Rahmen einer ärztlichen Behandlung mit ins Ausland nehmen müssen. In diesen Fällen ist eine spezielle Bescheinigung erforderlich. Diese wird vom verschreibenden Arzt ausgestellt und anschließend vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich sich der Praxissitz des Arztes befindet – unabhängig vom Wohnort der Patientin oder des Patienten.

Die notwendigen Vordrucke stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kostenlos zur Verfügung, sowohl für Reisen innerhalb des Schengen-Raums als auch für Reisen in Drittstaaten. Der Arzt füllt die Bescheinigung vollständig aus. Die Beglaubigung erfolgt anschließend durch das Gesundheitsamt mit Unterschrift und Dienstsiegel.

Termine für die Reise- und Impfberatung sowie für die Beglaubigung der Bescheinigungen sind ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 08431 / 57-500 möglich. Für die Beglaubigung ist ein Vorlauf von mehreren Tagen einzuplanen. Zum Termin muss die Bescheinigung im Original, vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit Praxisstempel versehen, vorgelegt werden. Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 11 Euro und ist bar zu entrichten.

Das Gesundheitsamt rät allen Reisenden, sich frühzeitig zu informieren und notwendige gesundheitliche Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen, um sicher und gut vorbereitet in den Urlaub zu starten. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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