Fr. Mrz 29th, 2024

Hamburg – Volkswagen muss einer Kundin nicht nur Schadenersatz zahlen, deren Auto vom VW-Dieselskandal betroffen ist: Der Konzern muss auch Kosten tragen, die bei einer Kreditaufnahme für den Kauf entstanden sind, entschied der BGH. VW muss geschädigten Diesel-Käufern nicht nur Schadenersatz zahlen. Der Konzern muss nun einer Kundin auch die Kosten für die Finanzierung des Autos erstatten, da sie für den Kauf des Autos ein Darlehen aufgenommen hatte. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Finanzierung per Hauskredit
Im konkreten Fall hatte die Klägerin 2013 bei einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf Diesel gekauft. Um den Wagen zu finanzieren, schloss sie bei der VW-Bank einen Kreditvertrag ab und lieh sich mehr als 3000 Euro. Später stellte sich heraus, dass in dem Golf der manipulierte Dieselmotor EA 189 eingebaut war, der die vorgeschriebenen Abgaswerte nur auf dem Prüfstand einhielt, nicht jedoch im Straßenverkehr. Nach Bekanntwerden des Dieselskandals gab sie den Golf zurück und verlangte Schadenersatz. Der wurde ihr zugesprochen – unter Abzug der zwischenzeitlichen Fahrleistung. Die VW-Kundin verlangte aber darüber hinaus die Zinsen zurück, die sie für den Finanzierungskredit gezahlt hatte.

Bereits in der Vorinstanz wurden ihr diese zugesprochen, doch Volkswagen legte Revision beim BGH ein. Dieser hat jetzt letztinstanzlich entschieden. Zur Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende BGH-Richter Stephan Seiters, bei sittenwidriger Schädigung umfasse der Schadenersatzanspruch auch diese Kosten: „Der Käufer ist so zu stellen, als wäre es nicht zum Erwerb gekommen.“

Ein Präzendenzurteil des BGH?
Inwiefern das Urteil auch auf andere VW-Kunden übertragen werden kann, darüber sind sich Kläger und Beklagte uneinig. Nach Angaben des Anwalts der Käuferin, Florian Rosing, hat das BGH-Urteil für Tausende von Kunden Bedeutung, da ein Großteil der Autokäufe kreditfinanziert gewesen sei. Es gehe durchschnittlich um eine Zinserstattung von mehreren Tausend Euro.

VW teilte dagegen mit, das BGH-Urteil könne nicht auf alle finanzierten Fahrzeugkäufe übertragen werden. Die meisten Kreditverträge der VW-Bank enthielten ein „verbrieftes Rückgaberecht“, bei dem der Kunde am Ende der Kreditlaufzeit das Fahrzeug zu einem vereinbarten Preis zurückgeben könne. Über den Zinsanspruch bei diesen Verträgen habe der BGH aktuell nicht zu entscheiden gehabt. Bisher entschieden Gerichte unterschiedlich, ob der Schadenersatzanspruch auch die Finanzierungszinsen umfasst. – tagesschau, mit Informationen von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion

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