Karlsruhe: Die von der Ampel-Koalition verabschiedete Wahlrechtsreform ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts offenbar unzulässig.
Wie aus dem kurzzeitig im Internet verfügbaren Urteil zu entnehmen war, ist wohl vor allem die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Dadurch können Parteien auch mit weniger als bundesweit fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen. Nur dank dieser Klausel kam die Linke nach der Bundestagswahl 2021 in Fraktionsstärke in den Bundestag. Die Wahlrechtsreform war im März vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen worden. Sie soll den Bundestag von derzeit 733 auf 630 Abgeordnete verkleinern. CSU und Linkspartei sehen sich durch die Änderungen in ihrer Existenz bedroht und sind deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. – BR