Karlsruhe: Die vor drei Jahren durchgesetzte Wahlrechtsreform verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Vormittag in seinem Urteil mitgeteilt.
Wie es darin heißt, sind die Bestimmungen mit den Grundsätzen der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien vereinbar. Damit scheiterte der Antrag von Abgeordneten der FDP, Grünen und Linken, die 2020 in der Opposition saßen. Sie hatten gegen den Beschluss der Großen Koalition geklagt, der eine Verkleinerung des Bundestags zum Ziel hatte. Bei Überhangmandaten gab es durch die Reform nicht mehr so viele Ausgleichsmandate für die anderen Parteien wie zuvor. Inzwischen ist eine weitere Wahlrechtsreform in Kraft getreten, auch dagegen gibt es Klagen beim Bundesverfassungsgericht. – BR