Do. Mrz 28th, 2024

Informationen zur Zensus-Methode 2022
Im Mai 2022 findet nach über einem Jahrzehnt in Deutschland wieder ein Zensus statt. Im Rahmen dieses Großprojekts werden rund zehn Millionen Menschen in der ganzen Bundesrepublik befragt. Um die Bürgerinnen und Bürger umfassend darüber aufzuklären, informieren die Erhebungsstellen der Region 10 mit den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen, Eichstätt und Pfaffenhofen sowie der kreisfreien Stadt Ingolstadt über die Methode der Zensuserhebung und wie die Teilnehmer ermittelt werden.

Die Methode des Zensus
Der Zensus 2022 wird, wie schon im Jahre 2011, nach einer ganz bestimmten Methodik durchgeführt. Dieses Verfahren wird als registergestützter Zensus bezeichnet. Dies bedeutet, dass eben nicht wie bei einer herkömmlichen Volkszählung die Gesamtheit der Bevölkerung befragt werden muss, da die meisten Informationen bereits in den Registern, wie etwa dem Melderegister,
vorliegen.

Allerdings können diese Register fehlerhaft sein. So können Personen zum Beispiel verzogen sein, ohne sich am neuen Wohnort umzumelden. Um diese Ungenauigkeiten auszugleichen und aus der Statistik herauszurechnen, werden 10,2 Millionen Menschen in Deutschland in der so genannten Haushaltsbefragung interviewt. Gleichzeitig sollen hier aber auch Daten erhoben werden, welche in keinem der Register zu finden sind wie Bildung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit.

Neben der stichprobenartigen Befragung von Haushalten kommt es auch zu einer Vollerhebung von Wohnheimen (z.B. Studentenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Alten- und Pflegeheime). Grund ist, dass gerade bei diesen Einrichtungen die Register ungenau sind, da es zu häufigen Umzügen kommt.

Zu guter Letzt kam es bereits im vergangenen Jahr zur postalischen Befragung von etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum. Dies war der Tatsache geschuldet, dass in Deutschland für Wohnungen und Gebäude keine flächendeckenden Register existieren.

Wie wird ermittelt, wer befragt wird?
Im Rahmen der Haushaltsbefragung wird nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Die zu befragenden Personen wurden zuvor durch eine zufällige Stichprobe ermittelt. Bei der zufälligen Auswahl der Anschriften kommt ein hochkomplexes mathematisches Zufallsverfahren zum Einsatz. Im Gegensatz zu 2011 werden 2022 grundsätzlich alle Gemeinden in den Bereinigungsprozess der Melderegister mit einbezogen. So waren es 2011 nur die Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Mit der Ausweitung der Stichprobe auf alle Gemeinden soll gewährleistet werden,
dass ein einheitlich methodisches Vorgehen zur Ermittlung der Bevölkerungszahlen möglich ist.

Ist die Teilnahme verpflichtend?
Die Teile der Bevölkerung, welche für die Befragung ausgewählt werden, sind verpflichtet laut Paragraf 23 Zensusgesetz 2022 Auskunft zu geben. Dies ist notwendig, um den hohen qualitativen Ansprüche an den Zensus zu genügen. Wer auskunftspflichtig ist, wird selbstverständlich im Voraus darüber informiert.

Für weitere Fragen zum Thema Zensus 2022 steht die Erhebungsstelle des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen zur Verfügung: Tel. 08431/57-801 oder  zensus@neuburgschrobenhausen.de
Weitere Infos unter:  www.neuburgschrobenhausen.de/Bürgerservice/Zensus2022. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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