Fr. Mrz 29th, 2024

Rain – Wespen können sehr lästig sein, werden aber zum Teil dem Artenschutz zugeordnet. Daher darf man sie nicht einfach töten.
Die Tötung stellt einen Verstoß gegen den Artenschutz dar und kann ein Bußgeld zur Folge haben. Zudem verströmen sterbende Wespen Duftstoffe, die andere Artgenossen in Alarm versetzen und anlocken. Verzichten Sie daher besser auf tödliche Varianten und vergessen Sie nicht, dass Wespen eine wichtige Rolle in der Natur spielen, indem sie u. a. Schädlinge vernichten.

Wespen lassen sich durch den Einsatz Ätherischer Öle wie Pfefferminz, Zitronenmelisse, Zitronella oder Lavendel sowie Nelken oder Basilikum vertreiben.

Wichtig: Stellen Sie sich stets darauf ein, dass Wespen Ihnen einen Besuch abstatten. Verwenden Sie daher ggf. Strohhalme, werfen Sie vorm Trinken stets einen Blick ins Glas oder vorm Zubeißen auf die Gabel, decken Sie Getränke ab. Und vor allem: Mit Schlägen und Zappeln lassen sich Wespen nicht vertreiben. Das stachelt sie eher noch an und kann sie aggressiv machen. Bewahren Sie stattdessen Ruhe! Wespen stechen nur im Notfall.

Was tun, wenn eine Wespe doch einmal zugestochen hat?
1. Entfernen Sie den Stachel, sofern dieser steckengeblieben ist.
2. Entfernen Sie das Gift ggf. mit einem Saugstempel oder einer Giftpumpe (Apotheke). Alternativ kann ein in heißem Wasser getränkter Waschlappen das Gift zerstören, da dies auf Eiweiß basiert (alternativ Essigumschlag).
3. Kühlen Sie den Stich danach, auch um Schwellungen zu vermeiden.
4. Zwiebel- oder Zitronensaft kann entzündungshemmend wirken.
5. Bei allergischen Reaktionen (z. B. Zuschwellen der Atemwege) umgehend einen Notarzt informieren. Ist eine Allergie gegen Wespengift bekannt, ggf. vorhandene Adrenalinspritze einsetzen. – Quirin Neher, Stadt Rain

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bussgeldkatalog.org/news/wespen-vertreiben-
was-ist-erlaubt-was-nicht-2836604/.

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