Berlin – Wolfs-Abschuss wird erleichtert: Zum Schutz von Weidetieren lockert der Bund die gesetzlichen Regelungen zum Jagd auf den Wolf.
Der Bundesrat stimmte zu, die Tiere als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Grundsätzlich gilt eine Jagdzeit von Juli bis Oktober. Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er auch außerhalb dieser Zeit geschossen werden. – BR
