Do. Mrz 28th, 2024

Karlsruhe: Wohnungseigentümer sollten sich bei Bauvorhaben mit den Nachbarn abstimmen.
Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Es gelte seit zwei Jahren ein sogenannter Beschlusszwang, bevor Gemeinschaftseigentum baulich verändert werden kann, wie das Gericht klarmachte. Die Vorsitzende Richterin sagte, damit habe der Gesetzgeber eine Quelle häufiger Streitereien beseitigen wollen. Im konkreten Fall entschied das Gericht, dass ein Pool, für den bereits eine Grube ausgehoben ist, nicht weitergebaut werden darf. Der Beklagte hätte die Zustimmung des Nachbarn einholen müssen. Die Bewohner des Doppelhauses bilden eine Eigentümergemeinschaft, der Garten gehört zum Gemeinschaftseigentum. – BR

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