Di. Dez 10th, 2024

München: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im sogenannten Wolfsmaskenprozess gekippt.

Das bestätigte der Anwalt des Verurteilten dem BR. Die Richter am BGH bemängelten, dass nicht ins Strafmaß eingeflossen sei, dass die Richter in München neben einer langjährigen Freiheitsstrafe auch zugleich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet hatten. In Abwägung hätte das Strafmaß laut BGH auch geringer ausfallen können. Daran, dass der Verurteilte die Tat wirklich begangen hat, hat auch der BGH keinen Zweifel. Der Mann war im Juli vergangenen Jahres zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, weil er im Juni 2019 mit einer Wolfsmaske verkleidet ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt hatte. – BR

Kommentar verfassen