Karlsruhe: Schulen müssen laut Bundesverfassungsgericht in Abiturzeugnissen eindeutig klar machen, wenn Schüler mit Behinderungen oder Einschränkungen Prüfungserleichterungen erhalten haben.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Rechtschreibfehler bei Legasthenikern nicht bewertet werden. Der Hinweis auf ein Abweichen von allgemeinen Prüfungsmaßstäben diene der Transparenz über die tatsächlich erbrachte Leistung, urteilten die Verfassungsrichter heute. Entsprechende Zeugnisvermerke seien verfassungsgemäß und stünden im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Bedingung für derartige Zeugnisvermerke ist laut Urteil aber, dass sie für alle Schüler nach gleichen Kriterien verfasst werden. Damit könnte es beispielsweise künftig auch vermehrt Vermerke über Körperbehinderungen, Autismus oder andere Einschränkungen geben. – BR