BAB A9, Fahrtrichtung München, Stammham – Am Freitag, den 28.02.2025, ereigneten sich gegen Mittag kurz hintereinander zwei Auffahrunfälle im Baustellenbereich der BAB A9 in Fahrtrichtung München auf Höhe der Gemeinde Stammham.
Gegen 13:00 Uhr kam es zum ersten Auffahrunfall mit insgesamt vier beteiligten Fahrzeugen. Die vier Pkw fuhren hintereinander auf dem linken Fahrstreifen der BAB A9. Der erste Pkw-Fahrer musste verkehrsbedingt sein Fahrzeug abbremsen. Die beiden unmittelbar dahinter fahrenden Autofahrer konnten noch rechtzeitig abbremsen. Der vierte und letzte Autofahrer in dieser Fahrzeugreihe fuhr aufgrund zu geringem Sicherheitsabstand dem vor sich befindllichen Pkw auf und schob die anderen Fahrzeuge aufeinander. Alle Unfallbeteiligten blieben durch den Verkehrsunfall unverletzt. Es entstand ein Gesamtsachaden an den Fahrzeugen in Höhe von rund 20.000 Euro. Der Pkw des Unfallverursachers wies einen derart massiven Frontschaden auf, sodass dieser durch einen Abschleppdienst von der Autobahn geborgen werden musste.
Kurz nach diesem Unfall kam es wenige Meter dahinter aufgrund des sich aufbauenden Rückstaus zu einem weiteren Auffahrunfall zwischen zwei Pkw. Dabei fuhr ein 45-jähriger Mercedes-Fahrer einem vor sich befindlichem 36-jährigen Ford-Fahrer auf. Auch bei diesem Verkehrsunfall wurde keiner der Unfallbeteiligten verletzt. Die Fahrzeuge trugen jedoch massive Schäden davon und mussten durch einen verständigten Abschleppdienst von der Autobahn geborgen werden. Der Gesamtsachschaden wird hierbei auf etwa 15.000 Euro geschätzt.
In kürzester Zeit ist somit ein Schaden an insgesamt sechs Fahrzeugen in Höhe von etwa 35.000 Euro entstanden.
Die Verkehrspolizei Ingolstadt erinnert alle Fahrzeugführer daran, den erforderlichen Sicherheitsabstand an die gefahrene Geschwindigkeit und den Verkehrs- und Straßenverhältnissen anzupassen. Auf der Autobahn kommt dieser, in der Straßenverkehrsordnung festgeschriebenen, Regelgung aufgrund der hohen Geschwindigkeiten und dem meist dichtem Verkehrsaufkommen eine besondere Bedeutung zu. Bei der Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug können Auffahrunfälle und somit Personen- und Sachschäden sowie erhebliche Verkehrsstörungen (Staus) vermieden werden. – Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt