München: Nach dem Urteil gegen Mitglieder und Funktionäre des verbotenen Neonazi-Netzwerks Blood & Honour haben zwei der Verurteilten Revision eingelegt.
Dabei handelt es sich um einen der Rädelsführer und um den einzigen der Angeklagten, der am Mittwoch vergangener Woche lediglich als Unterstützer verurteilt wurde. Dass zwei der Männer Revision einlegen, war nach Angaben des Landgerichts München I nicht erwartet worden. Denn dem Urteil vorausgegangen war eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Demzufolge hatte man sich im Vorfeld auf ein ungefähres Strafmaß geeinigt – im Gegenzug zu Geständnissen. Insgesamt waren sechs Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil sie die Organisation „Blood & Honour“ trotz des Verbotes fortgeführt und rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet hatten. – BR